Vorschriften





Was wird bei der G607 geprüft?


Diese Vorschriften gelten für Wohnwagen Gasprüfung, Wohnmobil Gasprüfung, Mobilheim Gasprüfung. G 607

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft.

  • Überprüfung der Dichtigkeit der gesamten Gasanlage
  • Überprüfung der Funktion der Geräte.
  • Test der Thermoelemente an den Geräten
  • Prüfung der technischen Bauteile wie Regler und Schläuche auf Ihren Zustand (Korrosion, Bruchstellen, Befestigung usw.)
  • Weitere Details zur Prüfung finden Sie im DVGW Arbeitsblatt nach G 607.

Verbraucher sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert.

Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.